Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz

http://www.tagesschau.de/inland/kennzeichenerfassung4.html

Finde ich gut^^

"Die automatische Erfassung und Überprüfung von Kennzeichen ist mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei
Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig. Sie
verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert