http://www.tagesschau.de/inland/kennzeichenerfassung4.html
Finde ich gut^^
"Die automatische Erfassung und Überprüfung von Kennzeichen ist mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei
Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig. Sie
verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung."