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Dienstag, März 11, 2008

Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz

http://www.tagesschau.de/inland/kennzeichenerfassung4.html

Finde ich gut^^

"Die automatische Erfassung und Überprüfung von Kennzeichen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung."

erstellt von Benni um 12:32 PM
Kategorie(n): Nachrichten