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Dienstag, März 11, 2008
Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz
http://www.tagesschau.de/inland/kennzeichenerfassung4.html
Finde ich gut^^
"Die automatische Erfassung und Überprüfung von Kennzeichen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung."